§ 1 Geltungsbereich
1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und
Dienstleistungsangebote von HPO Qualitätsmanagement Beratung, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von HPO
Qualitätsmanagement Beratung angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
2. Soweit Beratungsverträge oder -angebote von HPO Qualitätsmanagement Beratung Bestimmungen enthalten, die von
den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten
Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Projekt- und Leistungsbeschreibung
1. Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung in einem
Beratungsvertrag festlegen. In der Leistungsbeschreibung des Beratungsvertrages sind Art, Umfang und
Spezifikation der von HPO Qualitätsmanagement Beratung zu erbringenden Dienstleistungen, sowie die Angaben über
Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten. Ein Angebot und eine Auftragsbestätigung können einen
Beratungsvertrag und eine Leistungsbeschreibung ersetzen.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote von HPO Qualitätsmanagement Beratung stellen eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden dar, bei von HPO Qualitätsmanagement Beratung Waren zu bestellen oder Leistungen zu beauftragen. Durch
die Bestellung der gewünschten Waren/ Beauftragung der gewünschten Leistungen im Internet, per Email, Telefon,
Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf-/
Beratungsvertrages ab.
2. HPO Qualitätsmanagement Beratung ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 20
Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist
der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer Email
erfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, da die angebotenen Artikel/ Leistungen nur
dort Verwendung finden.
4. Bei anderen Zahlungsarten als „Vorkasse“ behält sich HPO Qualitätsmanagement Beratung eine Bonitätsprüfung
vor.
§ 4 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
1. Um HPO Qualitätsmanagement Beratung die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde HPO
Qualitätsmanagement Beratung zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation
seines Unternehmens so umfassend wie nötig informieren. Der Kunde wird persönlich und durch seine Mitarbeiter
wie folgt mitarbeiten:
2. HPO Qualitätsmanagement Beratung wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das
Projekt sein können.
§ 5 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung, Rücktritt von vereinbarten Leistungen oder Terminen
1. HPO Qualitätsmanagement Beratung räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu
kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und
sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
2. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von HPO Qualitätsmanagement Beratung
zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an HPO Qualitätsmanagement Beratung.
Berechnungsbasis für Honorare ist dabei der allgemein geltende Tagessatz von HPO Qualitätsmanagement Beratung.
Mehr als den für das gekündigte Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf HPO Qualitätsmanagement
Beratung nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Dies gilt ebenfalls für Abrechnung einzelner
Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages, für den Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, spätestens 30 Tage vor einem festgelegten Termin/ Leistungszeitpunkt
kostenfrei von diesem zurückzutreten. Bei Rücktritt spätestens 15 Tage vorher ist ein Teilbetrag der Vergütung
von 30 % fällig, bei Rücktritt spätestens 8 Tage vorher ist ein Teilbetrag der Vergütung von 50 % fällig, bei
späterem Rücktritt ist die volle Vergütung fällig. Wir werden jedoch den Betrag auf die Vergütung anrechnen, den
wir wegen des Ausfalls des Termins ersparen oder ersparen könnten. Sonstige Ansprüche unsererseits auf
Aufwendungs- oder Schadenersatz entstehen aus dem Rücktritt nicht.
§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung
1. Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist HPO Qualitätsmanagement Beratung berechtigt, Honorar und Auslagen
je nach Anfall im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten die
allgemeinen Tagessätze von HPO Qualitätsmanagement Beratung.
2. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen von HPO Qualitätsmanagement Beratung sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen im Verzug, so ist HPO Qualitätsmanagement Beratung
berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit mit der Zahlung in Verzug.
§ 7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
1. HPO Qualitätsmanagement Beratung kommt mit Leistungen nur dann in Verzug, wenn für diese bestimmte
Fertigstellungstermine als Fixtermine schriftlich vereinbart sind und HPO Qualitätsmanagement Beratung die
Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat HPO Qualitätsmanagement Beratung beispielsweise höhere
Gewalt oder andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und HPO Qualitätsmanagement
Beratung die vereinbarte Leistung erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche
Umstände, von denen HPO Qualitätsmanagement Beratung mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht
diese Maßnahmen rechtswidrig und von HPO Qualitätsmanagement Beratung verursacht worden sind.
2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist HPO Qualitätsmanagement Beratung berechtigt, die
Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 1 die Leistung von HPO
Qualitätsmanagement Beratung dauerhaft unmöglich, so wird HPO Qualitätsmanagement Beratung von seinen
Vertragspflichten frei.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
1. HPO Qualitätsmanagement Beratung berät und informiert Sie im Rahmen seiner Erfahrungen, Kenntnisse und
Fähigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen.
2. Inhalt der Leistungen von HPO Qualitätsmanagement Beratung ist nicht das Liefern von Erkenntnissen, die mit
allen derzeit geltenden Lehrmeinungen und gegenwärtiger wissenschaftlicher Theorie unbedingt vereinbar sein
wollen, sondern methodisches Erkennen und Nutzbarmachen von Verbesserungspotentialen.
3. Gegenstand des erteilten Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder Leistung und nicht ein Erfolg. Die
Verantwortung für alle Entscheidungen, die durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit den von HPO
Qualitätsmanagement Beratung erbrachten Leistungen getroffen werden, liegt beim Auftraggeber.
4. Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von HPO Qualitätsmanagement Beratung gilt
nur deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber von HPO Qualitätsmanagement Beratung keine
Wirkung, selbst wenn HPO Qualitätsmanagement Beratung ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 Vertraulichkeit
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen von der jeweils anderen Partei zugänglich
gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa
technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich
zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages/ Projektes ohne die vorherige
schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu
machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung des vereinbarten
Projektes beschränkt.
§ 11 Sonstiges
1. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Hauptsitz von HPO Qualitätsmanagement Beratung Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand.
2. Soweit die genannten Warenzeichen eingetragene Markenzeichen der jeweiligen Hersteller sind, werden diese
anerkannt.
§ 12 Salvatorische Klausel
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext
eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung
weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.