Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Herr Hermann Pomsel (im Folgenden nur Auftragnehmer genannt). Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
- Der Auftragnehmer schuldet nicht einen bestimmten Erfolg wirtschaftlicher, unternehmerischer oder rechtlicher Art, sondern die Erbringung einer vereinbarten Leistung.
- Die AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Leistungsumfang des Auftragnehmers
- Der Umfang der Leistung umfasst die im gesonderten Vertragsdokument, Angebot o.Ä. (nachfolgend nur Vertrag genannt) vereinbarten Tätigkeiten und geht nicht über das vereinbarte Leistungsspektrum des Auftragnehmers hinaus. Der Vertrag enthält u.a. eine Beschreibung des zu erbringenden Leistungsgegenstands – im Folgenden Leistung – die einzuhaltenden Termine, die Vergütung und die Zahlungsmodalitäten. Bei der Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer frei von Weisungen und handelt in eigener Verantwortung mit berufsüblicher Sorgfalt. Der Auftragnehmer ist nicht an einen bestimmten Ort oder an eine bestimmte Zeit gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Sollten in den Arbeitsergebnissen Anmerkungen zu steuerlich oder rechtlich relevanten Tatbeständen gemacht werden, wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der erfolgten Beauftragung keine Steuer- oder Rechtsberatung vereinbart worden ist und jegliche Anmerkungen somit auch keine Beratung in Steuer- oder Rechtsfragen darstellt.
- Sofern der beauftragte Leistungsumfang Analysen, Prognosen oder Ähnliches enthält, wird der Kunde hiermit darauf hingewiesen, dass diese auf zukunftsorientierten Informationen basieren und die Berücksichtigung von Erfahrungswerten verlangen und daher notwendigerweise Unsicherheiten unterliegen. Selbst wenn die zugrundeliegenden Prämissen zu einem großen Teil eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse abweichen, da andere vorhergesehene Ereignisse nicht wie erwartet eintreten oder andere nicht erwartete Ereignisse die Ergebnisse beeinflussen können.
- Sofern eine Prüfung auf internen Betriebsabläufen, Unterlagen oder Ähnlichen des Kunden beruht, erfolgt die Prüfung und Beurteilung auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
- Kann einer der vereinbarten Termine nicht eingehalten werden, wird der Auftragnehmer den Kunden hiervon unter Nennung des Grundes unverzüglich unterrichten. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die fällige Leistungshandlung unverzüglich nachzuholen.
- Der Auftragnehmer ist ohne gesonderte Beauftragung nicht zu einer Aktualisierung des finalen Arbeitsergebnisses verpflichtet, es sei denn, etwas anderes ergibt sich im Einzelfall aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Für die Erfüllung des Auftrages können Mitwirkungspflichten notwendig sein. Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Vertragsschluss darauf hinweisen, wenn zusätzlich zu den nachfolgenden Mitwirkungspflichten Pflichten des Kunden hinzukommen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen so zu schaffen, sodass der Auftragnehmer ungestört und zügig die Leistung erbringen kann. Diese wird der Auftragnehmer dem Kunden mitteilen. Insbesondere hat der Kunde dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Daten und Auskünfte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie einen oder mehrere unternehmensinterne Ansprechpartner sowie deren Kontaktdaten zu benennen. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Auftragnehmer. Ist der Ansprechpartner verhindert, ist ein Stellvertreter zu benennen. Eine Erreichbarkeit ist grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers zu gewährleisten. Änderungen hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen vollständig bei Beginn der Tätigkeit zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden mit, welche Unterlagen benötigt werden. Einer besonderen zusätzlichen Aufforderung bedarf es nicht. Sämtliche zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen sind dem Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen bzw. vorzulegen. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht, sodass während der Leistungserbringung von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgegangen wird.
- Sofern der Auftragnehmer beim Kunden tätig wird, schafft der Kunde dafür rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsstätte und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht. Insbesondere wird der Kunde erforderliche Arbeitsvoraussetzungen (wie z.B. Räumlichkeiten, Systemkapazitäten, Datensichtgeräte, Telefon- und Netzanschlüsse usw.) zur Verfügung stellen, die zur vertragsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
- Werden die dem Kunden obliegenden Handlungen nicht rechtzeitig vorgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, andere Aufträge vorzuziehen.
- Der Kunde hat steuerliche, datenschutzrechtliche und rechtliche Auswirkungen durch fachkundige Dritte zu überprüfen.
- Der Kunde versichert, alle notwendigen Voraussetzungen (z. B. durch Einholung der Einwilligungserklärungen) geschaffen zu haben, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch insoweit ohne Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften erbringen kann.
- Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit Störungen behaftet sind, insbesondere durch aktuelle und vollständige Datensicherung.
- Der Kunde hat bei der Angabe seiner Kundendaten, auch im Rahmen des Vertragsschlusses, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er ist für den Inhalt seiner Kundendaten selbst verantwortlich.
§ 4 Vergütung / Abrechnung
- Der Kunde ist verpflichtet, als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen das bei Vertragsabschluss vereinbarte Honorar sowie die entstanden, vereinbarten Auslagen zu entrichten. Die vereinbarten Honoraransprüche sind Nettobeträge, die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der durch den Auftragnehmer gestellte Rechnung gekennzeichnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Form einverstanden.
- Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Auftragnehmers und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden. Diese errechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
- Im Falle von Fahrtkosten ist der Auftragnehmer in der Wahl des Transportmittels frei. Er wird die wirtschaftlichen Interessen des Kunden berücksichtigen.
- Sind Übernachtungskosten notwendig, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten für ein Mittelklassehotel für Geschäftsreisende inklusive Frühstück nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen. Ein Rechnungsbeleg wird dem Kunden in Kopie vorgelegt. Im Falle von Auslandsreisen gilt: Unterscheidet sich der Hotelstandard vor Ort maßgeblich vom mitteleuropäischen Standard, gilt der Standard, der dem mitteleuropäischen Mittelklassestandard am nächsten kommt.
§ 5 Beendigung / Kündigung
- Handelt es sich um ein befristetes Vertragsverhältnis, endet dieses, wenn die entsprechend der Vereinbarung festgelegten Leistungstätigkeiten erbracht wurden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Im Falle eines unbefristeten Vertragsverhältnisses kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
- Den Parteien steht jeweils das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine der Parteien zahlungsunfähig oder liquidiert wird,
- der Kunde innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise, nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt,
- wenn eine der Parteien gegen die Verschwiegenheitsvereinbarungen verstößt.
- Jede Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Textform.
§ 6 geistiges Eigentum / Urheberrecht
- Entstandene Urheberrechte an den von dem Auftragnehmer erbrachten manifestierten Leistungen verbleiben bei dem Auftragnehmer und dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe durch den Kunden ist nicht gestattet. Für die entsprechende vertragsgemäße Verwendung hat der Kunde Sorge zu tragen. Diese Zweckgebundenheit und das weitere Nutzungsverbot bleiben auch nach Zahlung des Honorars bestehen.
- Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Eine Nutzung zu Werbe- und Wettbewerbszwecken ist ausdrücklich untersagt.
- Dem Kunden ist es untersagt, die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Auskünfte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu überlassen. Dies gilt nicht
- gegenüber zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, soweit diese die Arbeitsergebnisse ausschließlich dazu verwenden, den Kunden in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers zu beraten;
- soweit der Kunde aufgrund eines Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist;
Auch wenn der Kunde nach vorstehenden Bestimmungen zur Offenlegung berechtigt ist, ist er nicht befugt, die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers zu ändern, ergänzen, verkürzen oder in sonstiger Weise zu modifizieren.
- Der Auftragnehmer setzt eigene Arbeitsinstrumente zur Analyse oder zur Planung ein. Datentechnische Grundlagen und Verarbeitungsmethoden verbleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist daher insbesondere nicht zur Überlassung von Dateien und Tools an den Kunden verpflichtet, auch nicht nach Beendigung des Auftrages, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7 Gewährleistung
Stehen dem Kunden Gewährleistungsrechte zu, gilt das Folgende:
- Der Kunde prüft sämtliche Lieferung und Leistungen unverzüglich nach ihrem jeweiligen Erhalt. Der Kunde erklärt Rügen mit genauer Beschreibung des Problems zumindest in Textform.
- Der Auftragnehmer wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen, wobei der Kunde auf Anforderung des Auftragnehmers diesen unentgeltlich durch Bereitstellung von Informationen zum Mangel unterstützen wird.
- Eine zusätzliche Garantie wird durch den Auftragnehmer nicht gewährt.
§ 8 Haftung
- Kann der Auftragnehmer einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Epidemien oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
- Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg des Kunden.
- Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.
§ 9 Geheimhaltung / Datenschutz
- Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über die zu ihrer Kenntnis gelangten Angelegenheiten des Kunden verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Geschäftskunden, Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Kunden.
- Weiter wird Stillschweigen über die vorgenommenen Leistungen beim Kunden gewahrt und über die Gründe der Beauftragung.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung zu verarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, sich die erforderlichen Zustimmungen und Maßnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DSGVO für die Leistungen des Auftragnehmers zu besorgen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen des Auftrags mit Datenverarbeitungsanlagen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung durch den Kunden zulässig. Abweichend hiervon ist eine Übermittlung an Dritte zulässig, insofern dies für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Die Daten werden nach Wegfall der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragsinhalt sowie dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für Lücken einzelner Bestimmungen und/oder Teile des Vertrages.
- Auf sämtlichen Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, anwendbar.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.



